GEBÜHRENTAFEL (Auszug) mit Wirkung zum 01.01.2011 Zurück
 
1 Für die Benutzung von Archivgut  in den Diensträumen (§ 3 Abs.1 Nr. 1):
1.1 für private Zwecke je Benutzertag

9,00 EUR

1.2 für private Zwecke während der Spätöffnung

7,00 EUR

1.3 für geschäftsmäßige Zwecke (Tätigkeit gegen Entgelt)
je Benutzertag

 
35,00 EUR

 
2 Bei Inanspruchnahme des Archivs:
2.1 für schriftliche Auskünfte und die Anfertigung von Regesten und
Abschriften (§ 3 Abs.1 Nr. 2 a und b)
für die erste Viertelstunde

 
 
15,00 EUR

  für jede weitere angefangene Viertelstunde

10,00 EUR

2.2 für die Anfertigung von Übersetzungen und Gutachten
(§ 3 Abs.1 Nr. 2 c) je Stunde mindestens gemäß
besonderer Vereinbarung

 
 
60,00 EUR

 
3 Für die Ausstellung und Beglaubigung (§ 3 Abs.1 Nr. 3):
3.1 Ausfertigung einer beglaubigten Urkunde

8,00 EUR

3.2 Beglaubigung einer Fotokopie oder Abschrift

5,00 EUR

 
5 Veröffentlichung von Archivgut durch Dritte:
5.1 Für das Recht der Wiedergabe in Druckwerken oder Reproduktion
von Archivgut (§ 3 Abs.1 Nr. 5) im Regelfall

25,00 EUR bis 2.500,00 EUR

5.2 Bei Veröffentlichung im Internet

 

  1.-4. Bilddatei, je Datei

25,00 EUR

  5-50 Bilddateien

150,00 EUR

  51-100 Bilddateien

200,00 EUR

  101-200 Bilddateien

250,00 EUR

 
6 Für die Anfertigung von Reproduktionen aus Kirchenbüchern
(§ 3 Abs.1 Nr. 6):
6.1 Bearbeitungspauschale je Auftrag

5,00 EUR

6.2 Kopie einer Kirchenbucheintragung

1,00 EUR

 
7 Für die Anfertigung von Reproduktionen bis Vorlagengröße A 3
(§ 3 Abs.1 Nr. 6):
7.1 Bearbeitungspauschale je Auftrag

5,00 EUR

7.2 Kopie

0,70 EUR

7.3 Ausgabe als Datei auf CD-ROM (bis 650 MB Gesamtumfang)
je CD-ROM

 
3,00 EUR

7.4 Ausgabe als Datei und Versendung per E-Mail
(bis 2 MB Gesamtumfang) je E-Mail

 
1,00 EUR

7.5 In besonderen Fällen (z.B. Vorlagen über A 3 Vorlagengröße,
erhöhter Arbeitsaufwand) können aus einer Vereinbarung höhere
Gebühren gefordert werden.
 
 
8 Für die Anfertigung von Elektrokopien mit dem Lese-Druckgerät von
bestimmten Verfilmungen durch den Benutzer selbst (§ 3 Abs.1 Nr. 6):
8.1 bis DIN A 4

0,20 EUR

8.2 bis DIN A 3

0,40 EUR

 
9 Für die Anfertigung von Fotokopien von Bibliotheksgut mit dem Kopierer (§ 3 Abs.1 Nr. 6):

 

9.1 Bearbeitungspauschale

5,00 EUR

9.2 Kopie

0,30 EUR

9.3 Kopie - soweit durch den Benutzer selbst zulässig

0,20 EUR

 
10 Für Film- und Fernsehaufnahmen je angefangene Stunde
Dreharbeit

 
100,00 EUR