Auszug aus der Gebührentafel vom 11. Dezember 2021:
- für private Zwecke je Benutzertag EUR 9,00
- für geschäftsmäßige Zwecke (Tätigkeit gegen Entgelt) je Benutzertag EUR 35,00
- für schriftliche Auskünfte und die Anfertigung von Regesten und Abschriften für die erste Viertelstunde EUR 15,00, jede weitere angefangene Viertelstunde EUR 10,00
- für die Anfertigung von Übersetzungen und Gutachten je Stunde EUR 60,00
- Ausfertigung einer beglaubigten Urkunde EUR 8,00
- Beglaubigung einer Fotokopie von oder einer Abschrift aus Archivgut EUR 5,00
- für die einmalige Wiedergabe oder Reproduktion von Archivgut im Druck oder in Funk und Fernsehen je nach Auflagenhöhe und Verwertungszweck je Abbildung bzw. Minute. Neuauflagen, Nachdrucke, Übersetzungen, Lizenzausgaben oder erneute Ausstrahlungen werden wie neue Veröffentlichungen behandelt zwischen EUR 25,00 und EUR 500,00
- bei Veröffentlichung im Internet oder auf elektronischen Speichermedien je Reproduktion bzw. je Minute EUR 25,00
- Bearbeitungspauschale je Auftrag EUR 5,00
- Kopie einer Kirchenbucheintragung EUR 1,00
- Bearbeitungspauschale je Auftrag EUR 5,00
- Kopie von Papierstücken bis Vorlagengröße DIN-A 3 EUR 0,70 je Aufnahme
- Ausgabe als Datei auf CD-ROM EUR 3,00 je CD-ROM
- Ausgabe als Datei und Versendung per E-Mail bis 2 MB Speicherumfang EUR 1,00
- Digitale Reproduktion von Audio- oder Video-Archivgut je Sequenz bis 5 Minuten Spielzeit EUR 15,00
- In besonderen Fällen (z.B. Vorlagen über A 3 Vorlagengröße,erhöhter Arbeitsaufwand, bei digitalem Archivgut) werden nach Vereinbarung höhere Gebühren gefordert.
- durch Benutzende EUR 0,20 je Kopie
- durch Archivmitarbeitende: Bearbeitungspauschale je Auftrag EUR 5,00 und EUR 0,30 je Kopie
- je angefangene Stunde Dreharbeit EUR 100,00