Rechtsgrundlagen und Benutzungsantrag
Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin ist ein öffentliches Archiv. Seine Arbeit richtet sich nach dem EKD-Archivgesetz sowie der Benutzungs- und Gebührenordnung in Verbindung mit der Gebührentafel. Der Zugang zu Archivgut ist ein Jedermannrecht, d.h. jeder Person steht nach den Maßgaben des Archivgesetzes die Einsichtnahme in Archivgut offen. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse, das die antragstellende Person mit ihrem Benutzungsantrag geltend macht.