Unsere Aufgaben
Das Evangelische Zentralarchiv
- entscheidet über die Archivwürdigkeit der Unterlagen,
- sichert die Unterlagen auf Dauer,
- erschließt die Unterlagen und macht sie nutzbar,
- stellt die Unterlagen zur Benutzung durch Dritte bereit.
- berät die anbietungspflichtigen Stellen bei der Verwaltung und Sicherung der Unterlagen,
- hat Teil an der archivischen Fachausbildung,
- leistet eigene Beiträge zur Erforschung und Vermittlung der Kirchengeschichte.
Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin ist zuständig für alle Organe, Amtsstellen, Einrichtungen und Institute der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Union Evangelischer Kirchen sowie ihrer Rechts- und Funktionsvorgänger. Darüber hinaus sammelt es das Archivgut überregionaler evangelischer Einrichtungen und Vereine sowie Nachlässe bedeutender evangelischer Persönlichkeiten.

Das EKD-Archivgesetz bildet den rechtlichen Rahmen unserer Arbeit. Es ist den staatlichen Archivgesetzen nachgeformt und entspricht weitgehend dem damaligen Bundesarchivgesetz. Das EKD-Archivgesetz definiert die Aufgaben des Archivs, gibt die Kriterien für die wichtige Aufgabe der Bewertung von behördlichem Schriftgut vor und legt die Bedingungen für die Benutzung von Archivgut durch Dritte fest. Außerdem legitimiert das Gesetz das Archiv zur dauerhaften Speicherung personenbezogener Daten außerhalb des ursprünglichen Erhebungszwecks. Als bereichsspezifisches Gesetz geht das Archvgesetz dem EKD-Datenschutzgesetz vor.
"Das kirchliche Archivwesen dient der Dokumentation kirchlichen Wirkens in der Vergangenheit und hat damit Teil an der Erfüllung des kirchlichen Auftrags." (§ 1 EKD-Archivgesetz)