Nutzungshinweise

Die Kirchenbücher sind nach Kirchengemeinden geordnet. Die politische Gemeinde und die zuständige Kirchengemeinde sind nicht immer identisch. Zu beachten ist, dass kleine Orte kirchlich oftmals zu einer größeren Gemeinde gehörten. Ortsnamen können mehrfach vorkommen. Manchmal wurden Orte im Laufe der Zeit umbenannt. Kirchliche Zuständigkeiten haben sich in den preußischen Ostprovinzen teils mehrmals geändert.

Wenn Sie nach Ihren Vorfahren suchen wollen, müssen Sie Folgendes klären:
- In welcher Provinz und welchem Kreis lag der Wohnort?
- Welche Kirchengemeinde war zuständig?

Hier helfen im Internet abrufbare Gemeinde- bzw. Ortsverzeichnisse weiter, zum Beispiel: https://wiki-de.genealogy.net.

Die ältesten Ortsverzeichnisse für die Provinzen Ost- und Westpreußen datieren von 1785 bzw .1789: https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Friedrich_Goldbeck

Kirchliche und standesamtliche Zuständigkeiten können Sie auch über die Internetsiten genealogischer Vereine wie der Arbeitsgemeinschaft ostdeutscher Famiilienforscher e.V. (https://www.agoff.de) oder des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e.V. (https://www.vffow.de) herausfinden. Wenn wir Ihnen bei der Ermittlung helfen sollen, fallen Gebühren an.

Für die Kirchenbücher im EZA gibt es kein Generalregister, das die Namen aller in den Kirchenbüchern erwähnten Personen erfasst. Namensforschungen können wir deshalb nicht für Sie durchführen. Über die Herkunft von Familiennamen informieren Sie sich bitte in der einschlägigen Literatur. An der Universität Leipzig gibt es eine Namenberatungsstelle, die gegen Honorar Auskünfte erteilt (siehe die Rubrik Weiterführende Adressen). Falls Ihre Vorfahren aus den ehemaligen preußischen Ostprovinzen stammen, aber katholisch waren, können Sie sich an das Bischöfliche Zentralarchiv Regensburg wenden (siehe weiterführende Adressen).

Einsichtnahme

Bitte informieren Sie sich vor einem Archivbesuch über die aktuellen Bestimmungen auf der Startseite und etwaige Gebühren. Bitte klären Sie auch unbedingt vor Ihrem Besuch, ob die für Sie relevanten Kirchenbücher im EZA vorhanden sind. Bitte nutzen Sie dafür unsere Kirchenbuch-Übersicht.
In unserem Lesesaal können Sie Kirchenbücher ohne Vorbestellung auf Mikrofiche oder als Digitalisat einsehen. Es stehen ausreichend Lesegeräte und Computer zur Verfügung. Eine Reservierung von Arbeitsplätzen nehmen wir nicht vor. Ausdrucke von Mikrofiches können Sie sich selbst anfertigen (EUR 0,20 je Kopie).
Im Lesesaal stehen wichtige Hilfsmittel bereit: Ortslexika der ehemaligen östlichen Provinzen Preußens, Pfarralmanache der preußischen Kirchenprovinzen und genealogische Nachschlagewerke. Die Arbeit an Kirchenbüchern erfordert gewisse Kenntnisse älterer Handschriften. Lesehilfen können wir nicht leisten.

Gebühren

Aus den verfilmten Kirchenbüchern können Sie selbst Kopien am Reader-Printer anfertigen (EUR 0,20 je Kopie).
Familienforschung für private oder gewerbliche Zwecke ist gebührenpflichtig. Die folgenden Gebühren richten sich nach unserer Gebührentafel.
 
Gebühr für die Benutzung von Archivgut in unserem Benutzersaal:
    - für private Zwecke je Benutzungstag: EUR 9,00
    - für geschäftsmäßige Zwecke (Tätigkeit gegen Entgelt) je Benutzungstag: EUR 35,00
 
Gebühr für schriftliche Auskünfte und die Anfertigung von Regesten und Abschriften (je nach Aufwand):
    - für die erste Viertelstunde: EUR 15,00
    - für jede weitere angefangene Viertelstunde: EUR 10,00
 
Gebühr für die Ausstellung und Beglaubigung:
    - Ausfertigung einer beglaubigten Urkunde (Auszug aus einem Kirchenbuch auf Formblatt mit Siegel): EUR 8,00
    - Ausstellung einer beglaubigten Fotokopie: EUR 5,00
 
Gebühr für die Anfertigung von Reproduktionen aus Kirchenbüchern:
    - Bearbeitungspauschale je Auftrag: EUR 5,00
    - Kopie einer Kirchenbucheintragung: EUR 1,00
    - Ausgabe der digitalen Kopien auf CD-Rom (bis 650 MB): jeweils EUR 3,00 zzgl. Versandkosten
    - Zusendung der digitalen Kopien per E-Mail je Auftrag: EUR 1,00

Schutzfristen

Die Benutzung der ostdeutschen Kirchenbücher richtet sich nach dem "Kirchengesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut der Evangelischen Kirche in Deutschland" vom 9. November 1995 und nach der "Ordnung für die Benutzung des Evangelischen Zentralarchivs in Berlin" vom 11. Dezember 2021.
Kirchenbücher unterliegen den besonderen Schutzfristen, die für personenbezogenes Schriftgut im Gesetz festgesetzt sind.
Es gelten folgenden Schutzfristen
  • für Taufbücher: 90 Jahre
  • für Konfirmandenregister: 75 Jahre
  • für Traubücher: 70 Jahre
  • für Bestattungsbücher: 30 Jahre
Kirchenbücher bzw. deren Mikrofiches, die einer Schutzfrist unterliegen, können nicht im Lesesaal eingesehen werden. Einzelne Einträge zu Vorfahren in direkter Linie können von den Mitarbeitenden der Kirchenbuchstelle herausgesucht und Kopien oder Auszüge angefertigt werden.
Familienforschung
Kontaktaufnahme

Evangelisches Zentralarchiv
Bethaniendamm 29
10997 Berlin
Tel.: (030) 22 50 45 - 20
Fax:  (030) 22 50 45 - 40
E-Mail: archiv@ezab.de

Öffnungszeiten des Benutzersaals:
Mo. - Do. von 9 bis 16 Uhr

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Publikationsdatum dieser Seite: 2024-03-15